Compliance

Beurteilungen, die einer Prüfung standhalten.

Unsere Arbeit ist im geltenden Regelwerk verankert. Jede Messung wird eindeutig gegen den relevanten Grenzwert eingeordnet — nachvollziehbar für Behörde, Auditor und Versicherer.

VUV / UVGEKAS 6508SUVA MAK/BATGefStoffV / TRGSEN 689

Arbeitshygiene ist kein Selbstzweck, sondern die Erfüllung konkreter rechtlicher Pflichten. In der Schweiz bilden das Unfallversicherungsgesetz und die zugehörige Verordnung den Rahmen; die SUVA legt die Grenzwerte fest, und die EKAS-Richtlinie 6508 regelt den Beizug von Fachspezialisten. In Deutschland und Österreich gelten eigene, aber vergleichbare Regelwerke. Wir führen diese Anforderungen zusammen.

VUV / UVG
Schweiz

Verhütung von Unfällen & Berufskrankheiten

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Art. 50 ff.) bildet die rechtliche Grundlage für Grenzwerte und Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz in der Schweiz.

EKAS 6508
Schweiz

Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)

Die EKAS-Richtlinie 6508 regelt, wann Betriebe Spezialisten der Arbeitssicherheit — darunter Arbeitshygieniker — beiziehen müssen, wenn besondere Gefährdungen bestehen.

SUVA 1903
Schweiz

Grenzwerte am Arbeitsplatz (MAK / BAT)

Die SUVA legt im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro die MAK- und BAT-Werte sowie die Grenzwerte für physikalische Einwirkungen fest.

ArG / ArGV 3
Schweiz

Gesundheitsvorsorge & Hygiene

Das Arbeitsgesetz und die Verordnung 3 stellen Anforderungen an Gesundheitsschutz, Hygiene und Ergonomie am Arbeitsplatz.

GefStoffV
Deutschland

Gefahrstoffverordnung & TRGS

Die deutsche Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 400, 402, 900) regeln Ermittlung und Bewertung inhalativer Belastung.

EN 689
Europa

Bewertung der inhalativen Exposition

Die europäische Norm EN 689 beschreibt die Prüfstrategie zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen.

Berichtsstandard

Drei Prinzipien, die jeden Bericht tragen.

Was unsere Beurteilungen prüffähig macht, lässt sich auf drei Grundsätze zurückführen.

Grenzwertbasierte Bewertung

Jede Messung wird eindeutig gegen den gültigen MAK-, BAT- oder EU-Grenzwert eingeordnet.

Statistisch belastbar

Prüfstrategie nach EN 689 mit Expositionsstatistik statt Einzelwert-Momentaufnahmen.

Grenzüberschreitend anwendbar

Ein Berichtsstandard, der Schweizer, deutsche und österreichische Anforderungen zusammenführt.

Kontakt

Steht eine Inspektion oder ein Audit an?

Wir bringen Ihre Expositionsbeurteilung auf einen prüffähigen Stand — rechtzeitig und nachvollziehbar dokumentiert.