FAQ

Häufige Fragen, klar beantwortet.

Die wichtigsten Fragen rund um Arbeitshygiene, Messungen, Grenzwerte und die Zusammenarbeit — kompakt und ohne Fachjargon erklärt.

Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA) verlangt den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit, wenn im Betrieb besondere Gefährdungen bestehen und das nötige Fachwissen intern fehlt. Bei Gefahrstoffexposition, unklaren Messergebnissen, Lärm über den Auslösewerten, dem Aufbau eines Sicherheitssystems oder einer Mutterschutz-Risikobeurteilung ist der Beizug einer Arbeitshygienikerin in der Regel angezeigt. Wir klären das in der kostenlosen Erstberatung konkret für Ihre Situation.

Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) beschreibt die zulässige Konzentration eines Stoffes in der Atemluft — er wird über Luftmessungen geprüft. Der BAT-Wert (Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert) bezieht sich auf die Konzentration im Körper, also in Blut oder Urin, und wird über ein Biomonitoring erfasst. Beide werden in der Schweiz von der SUVA im Einvernehmen mit der Grenzwertkommission der Suissepro festgelegt. Wir bewerten Ihre Exposition gegen den jeweils passenden Massstab.

In der Regel nicht. Expositionen schwanken von Tag zu Tag und von Tätigkeit zu Tätigkeit. Ein einzelner Messwert ist eine Momentaufnahme und kann die tatsächliche Belastung deutlich unter- oder überschätzen. Wir arbeiten nach EN 689 mit einer durchdachten Probenahmestrategie und werten die Ergebnisse statistisch aus — so lässt sich die Überschreitungswahrscheinlichkeit gegenüber dem Grenzwert belastbar beurteilen.

Ja. Ein Schwerpunkt liegt auf hochaktiven pharmazeutischen Wirkstoffen (HPAPI) der OEB-Kategorien 4 und 5 sowie auf Antibody-Drug-Conjugates. Wir verifizieren die Wirksamkeit von Isolatoren, Glove-Boxen und geschlossenen Anlagen über SMEPAC-Surrogatmessungen und unterstützen bei der OEB-/OEL-Bänderung neuer Substanzen. Diese Expertise stammt direkt aus der Wirkstoffherstellung im Konzernumfeld.

Wir erstellen Beurteilungen nach dem jeweils gültigen nationalen Regelwerk — in der Schweiz nach VUV, ArGV 3 und SUVA-Grenzwerten, in Deutschland nach GefStoffV und den einschlägigen TRGS, in Österreich nach ASchG und Grenzwerteverordnung. Für grenzüberschreitende Konzerne führen wir diese Anforderungen in einem einheitlichen Berichtsstandard zusammen, sodass Ihre Standorte konsistent dokumentiert sind.

Nach einer kostenlosen Erstberatung erstellen wir ein Messkonzept mit klarem Leistungsumfang und Festpreis. Es folgen Begehung, Probenahme, Analytik und der Prüfbericht mit Massnahmenplan. Der Aufwand hängt von Anzahl Arbeitsbereichen, Stoffen und Messtagen ab — Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.

Nach der Erstberatung und Freigabe des Messkonzepts lässt sich eine Messung meist innerhalb weniger Wochen terminieren. Die Analytik in akkreditierten Laboren benötigt je nach Stoff einige Arbeitstage. Für dringende Fälle — etwa nach einem Vorfall oder vor einer Inspektion — richten wir uns nach Möglichkeit nach Ihrem Zeitplan.

Ja. Auch kleine und mittlere Betriebe haben Gefahrstoff-, Lärm- oder Ergonomiefragen — oft ohne eigene Fachstelle. Gerade dann ist der externe Beizug sinnvoll und wirtschaftlich. Wir skalieren den Umfang auf Ihren tatsächlichen Bedarf, ohne Overhead.

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